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AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

RedForest (Timo Hänseler)

Hedemannstraße 30

10963 Berlin

ALLGEMEINE LIEFER- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I. GELTUNG DER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle zwischen Timo Hänseler (nachfolgend Red Forest) und Kunden geschlossenen Verträge hinsichtlich jeglicher Leistungen, sowie Ihrer Vertreter und Mitarbeiter (nachfolgend Red Forest), insbesondere der Erstellung von Fotoarbeiten, Videoarbeiten, Grafik Elementen und Bild- bzw. Videobearbeitung.

Sofern der Kunde diesen AGB widersprechen will, hat dies unverzüglich nach Kenntnis und in Schriftform zu erfolgen. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Diese erlangen keine Gültigkeit. Abweichende Vereinbarungen hiervon bedürfen der Schriftform. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von Red Forest, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

II. PRODUKTIONSAUFTRÄGE

Soweit Red Forest Kostenvoranschläge erstellt, sind dies sog. einfache Kostenvoranschläge und somit unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann von Red Forest anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Eine Überschreitung eines Kostenvoranschlages unterhalb von 15 % wird zwischen den Parteien als unwesentlich angesehen.

Red Forest ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben. Dritte können nach freiem Ermessen von Red Forest ausgewählt werden.

Vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch Red Forest ausgewählt.

Vermeintliche Mängel an erstelltem Bildmaterial bzw. Videomaterial sind Red Forest unverzüglich anzuzeigen. Die Entgegennahme ohne unverzügliche Mängelrüge stellt die Abnahme dar.

Die Bildbearbeitung erfolgt nach freiem Ermessen von Red Forest und unterliegt dem freien künstlerischen Ermessen von Red Forest.

III. ÜBERLASSENES BILDMATERIAL

Die AGB gelten für jegliches Bildmaterial bzw. Videomaterial, gleich welcher Schaffenshöhe oder in welcher technischen Form / in welchem Medium sie erstellt werden, insbesondere für analoges und digitales Material.

Überlassenes physisches Bildmaterial bzw. Videomaterial bleibt Eigentum von Red Forest, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.

Der Kunde hat das Bildmaterial bzw. Videomaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.

IV. NUTZUNGSRECHTE

Der Kunde erwirbt sofern vertraglich nichts anders vereinbart wird, nur ein einfaches Nutzungsrecht zur vertraglich vereinbarten Verwendung. Im Zweifelsfall ist der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial bzw. Videomaterial ausweislich des Lieferscheins zur Verfügung gestellt worden ist, maßgeblich.

Ausschließliche Nutzungsrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen eine zusätzliche Vergütung von mindestens zusätzlichen 100 % des, für die jeweilige Bildnutzung bzw. Videonutzung fälligen Grundhonorars. Sämtliche Nutzungsrechte werden erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung durch den Kunden auf diesen übertragen.

Jede über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung durch Red Forest. Das gilt insbesondere für eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials bzw. Videomaterials, die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials bzw. Videomaterials auf Datenträgern aller Art, soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials bzw. Videomaterials dient, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten bzw. Videodaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven und die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials bzw. Videomaterials.

Veränderungen des Bildmaterials bzw. Videomaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Red Forest gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Die Einräumung von Nutzungsrechten zugunsten Dritter ist ausschließlich durch Red Forest möglich. Die Einräumung von Nutzungsrechten durch den Kunden gegenüber sind insoweit unwirksam.

Jegliche Nutzung, des Bildmaterials bzw. Videomaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des von der Red Forest vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild. Der Urhebervermerk hat zu lauten:

„©RedForest“ Unterbleibt ein ordnungsgemäßer Urhebervermerk, berechtigt dies Red Forest zum Schadensersatz.

Wünscht der Kunde eine Veröffentlichung ohne Urhebernennung, so kann dies mit RedForest im Vorfeld vertraglich vereinbart werden. In jedem Fall wird hierdurch aber ein gesondertes Entgelt fällig.

Red Forest bleibt auch bei Übertragung der ausschließlichen Nutzungsrechte berechtigt, seine Fotos zu Zwecken der Eigenwerbung selbst zu verwenden.

V. HAFTUNG

Red Forest übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Kennzeichen (Marken, Firmen Geschmacksmuster) Personen oder Objekten, es sei denn, dies wird vertraglich ausdrücklich zugesichert. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z.B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber Red Forest sind ausgeschlossen, soweit sich nachfolgend nicht etwas anderes ergibt. Dies gilt auch für Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Red Forest, falls der Kunde aus einem Verhalten dieser Schadensersatzansprüche erhebt. Ausgenommen sind Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten, welche zur Erreichung des Vertragsziels notwendigerweise erfüllt werden müssen. Ebenso gilt dies nicht für Schadensersatzansprüche nach grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln von Red Forest oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

VI. HONORAR, AUSFALLHONORAR, KOSTEN

Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).

Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

Der gesamte Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Red Forest ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen. Red Forest ist berechtigt, bei Vertragsschluss einen Vorschuss in Höhe von bis zu 75 % der zu erwartenden Kosten vom Kunden zu verlangen.

Die Bestimmung der zu erwartenden Kosten liegt hierbei im Ermessen von Red Forest.

Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial bzw. Videomaterial nicht veröffentlicht wird.

Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.

Kommt es aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich von Red Forest liegen, nicht zur Durchführung des Auftrages, ist Red Forest berechtigt, nachfolgende Beträge in Rechnung zu stellen:

– Absage durch den Kunden bis zu 7 Arbeitstage vor Abwicklung des Auftrages oder Ausfall = 30% der Kosten

– Absage durch den Kunden bis zu 4 Arbeitstage vor Abwicklung des Auftrages = 50% der Kosten des

– Absage durch den Kunden bis zu bis 1 Arbeitstag vor Abwicklung des Auftrages = 100% der Kosten

Die Geltendmachung von weiteren Schäden beleibt ausdrücklich unberührt.

 

Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die von Red Forest nicht zu vertreten sind, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars sowie der kalkulierten Kosten zu leisten. Nicht von der Red Forest zu vertretende Gründe stellen insbesondere Kundenwünsche und höhere Gewalt dar.

VII. RÜCKGABE DES BILDMATERIALS

Analoges Bildmaterial bzw. Videomaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch drei Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare der Veröffentlichung. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung von Red Forest.

Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich dauerhaft zu löschen. Von Red Forest übergebene Datenträger sind zurückzugeben. Red Forest haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.

Überlässt Red Forest auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial bzw. Videomaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial bzw. Videomaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten sind spätestens innerhalb eines Monats nach Übergabe dauerhaft zu löschen, von Red Forest übergebene Datenträger sind zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie von Red Forest schriftlich bestätigt worden ist.

Die Rücksendung des Bildmaterials bzw. Videomaterials oder übergebener Datenträger erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang bei Red Forest.

VIII. VERTRAGSSTRAFE, SCHADENSERSATZ

Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung von Red Forest erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials bzw. Videomaterial ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen. Weitergehender Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

IX. MEHRWERTSTEUER, KÜNSTLERSOZIALABGABE

Zu den vom Auftraggeber zu zahlenden Honoraren, Gebühren und Kosten kommt die Mehrwertsteuer und die Künstlersozialabgabe, die bei dem Fotografen eventuel für Fremdleistungen anfällt, in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

X. ALLGEMEINES

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, sofern der Kunde kein Verbraucher, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, der Niederlassungsort von Red Forest.

Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.

Verfahrensverzeichnis

I. Angaben zur verantwortlichen Stelle (§4e Satz 1 Nr. 13 BDSG)

1. Name oder Firma der verantwortlichen Stelle

Timo Hänseler (Red Forest)

2. Leiter der verantwortlichen Stelle:

Timo Hänseler

3. Anschrift der verantwortlichen Stelle

Timo Hänseler

Marienstraße 21

80331 München

II. Angaben zu Verfahren automatisierter Verarbeitung (§4e Satz 1 Nr. 4-8 BDSG)

1. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder –nutzung Gegenstand des Unternehmens ist „Organisationskommunikation, Kultur-, Markt- und Meinungsforschung, Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, Verkaufsförderung, Beratung und Betreuung von Veränderungsprozessen, Konzeption, Kreation sowie elektronisches Publizieren“.

Red Forest erhebt, verarbeitet und nutzt Daten im Rahmen des oben genannten Geschäftszweckes. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten in der Personalverwaltung verarbeitet mit Datenerhebung, -verarbeitung, -nutzung und ggf. – übermittlung zu eigenen Zwecken und zur Erfüllung gesetzlicher und sozialversicherungsrechtlicher Verpflichtungen.

2. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten Personengruppen: Kunden, Interessenten, Geschäftspartner und eigene Mitarbeiter Daten: Adressdaten, Ansprechpartner, Vertragsdaten, Zahlungsdaten, Steuerdaten, Beschäftigungsdaten.

3. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften, interne Stellen, Dienstleister und externe Stellen zur Erfüllung der Zwecke der Datenverarbeitung gemäß §11 BDSG (Auftragsbearbeitung)

4. Regelfristen der Löschung

Die Löschung der Daten erfolgt nach Ablauf der gesetzlichen, satzungsmäßigen oder vertraglichen Aufbewahrungsfristen. Sofern Daten hiervon nicht betroffen sind werden sie gelöscht, wenn die oben genannten Zwecke entfallen.

5. Automatische Datenerfassung

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  • Browsertyp und -version
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  • Ihre Internet Protokoll (IP)-Adresse.

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Quelle: Datenschutzerklärung Google Analytics

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Letzte Aktualisierung: 17. Mai 2022