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Effektive Tipps zum Gründungszuschuss: Antrag, Höhe, Voraussetzungen

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Der Gründungszuschuss unterstützt Arbeitslose bei der Existenzgründung. Voraussetzung ist der Bezug von Arbeitslosengeld I und ein tragfähiger Geschäftsplan. In diesem Artikel erfahren Sie, wer Anspruch hat, wie viel Geld es gibt und wie Sie den Antrag stellen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Der Gründungszuschuss kann nur beantragt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, einschließlich des Bezugs von Arbeitslosengeld 1 und der Sicherung des Lebensunterhalts.
  • Die finanzielle Unterstützung erfolgt in zwei Phasen über maximal 15 Monate, mit einem Gesamtbetrag von bis zu 20.000 Euro, um die Selbstständigkeit zu fördern.
  • Eine vollständige Antragstellung erfordert einen detaillierten Businessplan, Nachweise über Qualifikationen und die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Geschäftsidee zu dokumentieren.

Anspruch auf den Gründungszuschuss

Um Anspruch auf den Gründungszuschuss im Rahmen der Existenzgründung zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Ein zentraler Punkt ist die Sicherung des Lebensunterhalts. Der Gründungszuschuss wird nur gewährt, wenn nachgewiesen werden kann, dass die finanzielle Unterstützung notwendig ist, um den Lebensunterhalt zu sichern.

Ein weiterer entscheidender Faktor ist der Bezug von Arbeitslosengeld 1. Um den Gründungszuschuss zu beantragen, ist es notwendig, mindestens einen Tag Arbeitslosengeld 1 zu beziehen. Außerdem müssen Sie noch einen Restanspruch von mindestens 150 Tagen auf diese Leistung haben. Diese Frist ist wichtig, da sie sicherstellt, dass Sie ausreichend Zeit haben, um die Selbstständigkeit vorzubereiten und zu starten.

Es gibt jedoch keinen Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss. Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit. Dennoch können Sie die Chancen auf eine positive Entscheidung erhöhen, indem Sie die Unterstützung und Beratung der Arbeitsagentur in Anspruch nehmen. Diese hilft Ihnen nicht nur bei der Antragstellung, sondern gibt auch wertvolle Tipps, um Ihre Chancen zu erhöhen. Zudem können Sie sich an das Jobcenter wenden.

Für ALG II-Empfänger gibt es eine andere Art der Unterstützung: das Einstiegsgeld. Menschen mit Behinderungen können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls einen Gründungszuschuss erhalten, auch wenn sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Der Gründungszuschuss ist somit eine wichtige Ermessensleistung, die gerade in der Anfangsphase der Selbstständigkeit eine wertvolle Hilfe bieten kann. Alg 2

Höhe des Gründungszuschusses

Die finanzielle Unterstützung durch den Gründungszuschuss erfolgt in zwei Phasen, die insgesamt bis zu 15 Monate dauern können. Diese Struktur soll sicherstellen, dass Gründerinnen und Gründer genügend Zeit haben, ihre Geschäftsidee zu entwickeln und auf dem Markt zu etablieren.

In der ersten Phase, die sechs Monate dauert, setzt sich der Betrag aus dem Arbeitslosengeld und einem zusätzlichen Zuschuss von 300 Euro pro Monat für soziale Absicherungen zusammen. Diese Unterstützung hilft dabei, die Grundkosten zu decken und die finanzielle Belastung in der Anfangszeit zu reduzieren, um die Auswirkungen von arbeitslosigkeit zu mildern.

In der zweiten Phase, die weitere neun Monate umfasst, erhalten Gründerinnen und Gründer eine monatliche Sozialversicherungspauschale von 300 Euro. Diese Pauschale ist unabhängig vom vorherigen Arbeitslosengeld und soll die soziale Absicherung während der ersten Monate der Selbstständigkeit gewährleisten. Insgesamt kann der maximale Gründungszuschuss somit gut 20.000 Euro betragen.

Gründungszuschuss beantragen – Schritt für Schritt

Die Antragstellung für den Gründungszuschuss beantragen folgt einem klar definierten Prozess. Der erste Schritt besteht darin, einen Beratungstermin mit Ihrer Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit zu vereinbaren. Dieses Gespräch ist entscheidend, um Ihren Antrag auf Gründungszuschuss zu besprechen und die notwendigen Schritte für die Gründung der Gründern zu planen.

In der ersten Phase des Gründungszuschusses erhalten Sie:

  • Eine Kombination aus Arbeitslosengeld und einem zusätzlichen Betrag von 300 Euro pro Monat zur sozialen Absicherung
  • Diese Unterstützung wird für sechs Monate gewährt
  • Sie bildet die Grundlage für den erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit

Es ist wichtig, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen und die Voraussetzungen erfüllen.

Für die zweite phase 2, die neun Monate dauert, müssen Sie den Gründungszuschuss erneut beantragen. Dabei müssen Sie:

  • nachweisen, dass Sie Ihre Selbstständigkeit hauptberuflich ausüben
  • dies ist notwendig, um die fortlaufende Unterstützung zu sichern
  • den Übergang in die Selbstständigkeit erfolgreich zu gestalten

Wichtige Unterlagen für den Antrag

Ein vollständiger und gut ausgearbeiteter Businessplan ist entscheidend für die Genehmigung des Gründungszuschusses. Ein unvollständiger oder fehlerhafter Plan ist einer der häufigsten Gründe für die Ablehnung des Antrags. Ebenso wichtig ist eine positive Stellungnahme einer fachkundigen Stelle, wie etwa einer Industrie- oder Handelskammer.

Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:

  • Nachweise über Ihre Qualifikationen
  • Ein Lebenslauf
  • Eine monatliche Rentabilitätsvorschau für das erste Jahr
  • Eine jährliche Darstellung für die nächsten zwei Jahre

Diese Unterlagen sind erforderlich, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit Ihrer Geschäftsidee zu belegen.

Nicht zu vergessen ist die Anmeldung Ihrer Selbstständigkeit. Diese und die genannten Unterlagen sind essenziell, um die Chancen auf eine Genehmigung Ihres Antrags zu erhöhen.

Stellungnahme einer fachkundigen Stelle

Die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle ist entscheidend für die Überprüfung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit Ihres Vorhabens. Diese Stelle muss die Prüfung der Tragfähigkeit Ihrer Geschäftsidee durch eine fundierte Beurteilung bestätigen.

Für die Stellungnahme müssen Sie einen detaillierten Businessplan und einen Finanzierungsplan vorlegen. Die fachkundige Stelle prüft dann Ihre Geschäftsidee und bestätigt, ob diese tragfähig ist.

Fachkundige Stellen können Industrie- und Handelskammern, Banken oder Steuerberater sein. Die Agentur für Arbeit fördert Ihre Selbstständigkeit nur, wenn eine fachkundige Stelle Ihre Geschäftsidee geprüft hat. Dies unterstreicht die Bedeutung einer gründlichen Vorbereitung und einer professionellen Einschätzung Ihrer Pläne.

Fristen und wichtige Zeitpunkte (150 Tage)

Die Einhaltung der Fristen ist entscheidend für die erfolgreiche Beantragung des Gründungszuschusses. Wichtige Punkte sind:

  • Die Frist zur Antragstellung beträgt 150 Tage.
  • Diese Frist muss nach dem Bezug von Arbeitslosengeld 1 verbleiben.
  • Die Frist stellt sicher, dass Sie genügend Zeit für die Vorbereitung Ihrer Selbstständigkeit haben.

Die 150 Tage werden nach einem monatlichen Durchschnitt von 30 Tagen berechnet. Dabei ist wichtig:

  • Das genaue Startdatum Ihrer selbstständigen Tätigkeit im Antrag anzugeben.
  • Puffer-Tage einzuplanen, um sicherzustellen, dass Sie die Frist nicht verpassen.
  • Das Datum durch Ihren Arbeitsvermittler bestätigen zu lassen. Der 150 tage restanspruch sollte ebenfalls berücksichtigt werden.

Besondere Regelungen gelten für Menschen mit Behinderungen, die den Gründungszuschuss auch dann erhalten können, wenn sie weniger als 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, unabhängig vom förderzeitraums. Dies zeigt die Flexibilität des Systems, um individuelle Bedürfnisse zu berücksichtigen.

Tipps für das Gespräch mit der Agentur für Arbeit

Ein persönlicher Beratungstermin kann durch ein Kontaktformular oder telefonisch angefragt werden. Spezialisierte Berater können Sie auf das Gespräch mit der Arbeitsagentur vorbereiten und Ihnen helfen, Ihre Chancen auf den Gründungszuschuss zu erhöhen. Kontakte können ebenfalls hilfreich sein.

Ein strategisches Vorgehen kann die Möglichkeit erhöhen, den Gründungszuschuss zu gewähren. Es ist ratsam, nicht sofort von Ihrer Selbstständigkeit oder dem Gründungszuschuss zu berichten, sondern das Gespräch positiv zu gestalten, insbesondere wenn Sie Bezieher sind.

Das Wissen über Ihre Rechte und Pflichten als Selbstständiger kann das Gespräch mit der Arbeitsagentur erleichtern. Rund ein Drittel der Sachbearbeiter sind dem Thema Selbstständigkeit gegenüber aufgeschlossen. Hier finden Sie wichtige Informationen und Infos.

Zusätzliche Fördermöglichkeiten

Neben dem Gründungszuschuss gibt es weitere Fördermöglichkeiten, die Ihnen den Start der Selbstständigkeit erleichtern können. In der zweiten Phase der Förderung, die neun Monate dauert, erhalten Sie einen monatlichen Zuschuss von 300 Euro zur sozialen Absicherung.

Vergünstigte Kredite und Bürgschaften können ebenfalls helfen, die Finanzierung Ihrer Geschäftsidee zu sichern. Die KfW vergibt spezielle Förderkredite für Neugründungen, die bis zu 500.000 Euro betragen können. Diese Kredite sind besonders wertvoll, wenn es um größere Investitionen geht.

Zuschüsse für Beratungsleistungen können bis zu 70 % der Kosten abdecken. Zudem gibt es EXIST-Stipendien, die technologieorientierte Gründungen aus Hochschulen unterstützen. Diese Möglichkeiten bieten zusätzliche finanzielle Unterstützung und wertvolle Ressourcen für Ihren Erfolg.

Häufige Fehler vermeiden

Ein häufiger Fehler bei der Antragstellung ist, die Voraussetzungen für den Gründungszuschuss nicht zu erfüllen, wie zum Beispiel den Nachweis über den Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Es ist entscheidend, alle erforderlichen Nachweise vollständig und korrekt einzureichen.

Zeigen Sie sich kooperativ und signalisieren Sie nicht sofort, dass Sie kein Interesse an einer Festanstellung haben. Um Ihre Chancen auf den Gründungszuschuss zu erhöhen, ist es wichtig, die häufigsten Fehler zu kennen und zu vermeiden.

Zusammenfassung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Gründungszuschuss eine wertvolle Unterstützung für den Start in die Selbstständigkeit bietet. Die Einhaltung der Voraussetzungen und Fristen sowie eine gründliche Vorbereitung sind entscheidend für den Erfolg Ihres Antrags.

Nutzen Sie die Unterstützung der Agentur für Arbeit und die zusätzlichen Fördermöglichkeiten, um Ihre Geschäftsidee erfolgreich umzusetzen. Mit der richtigen Planung und Vorbereitung steht Ihrem erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit nichts im Wege.

Häufig gestellte Fragen

Wer hat Anspruch auf den Gründungszuschuss?

Anspruch auf den Gründungszuschuss haben Personen, die mindestens einen Tag Arbeitslosengeld 1 beziehen und noch mindestens 150 Tage Restanspruch darauf haben. ALG II-Empfänger sind hiervon ausgeschlossen und können stattdessen Einstiegsgeld beantragen.

Wie hoch ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss kann insgesamt bis zu 20.000 Euro betragen, verteilt über zwei Phasen mit unterschiedlichen Zahlungen. In der ersten Phase erhalten Sie eine Kombination aus Arbeitslosengeld und 300 Euro monatlich, gefolgt von einer Sozialversicherungspauschale von 300 Euro für neun Monate in der zweiten Phase.

Was muss ich bei der Antragstellung beachten?

Bei der Antragstellung ist es wichtig, einen umfassenden Businessplan, Nachweise über Ihre Qualifikationen und einen Lebenslauf einzureichen. Zudem sollten Sie eine Rentabilitätsvorschau für das erste Jahr sowie eine jährliche Planung für die nächsten zwei Jahre beifügen und eine positive Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorlegen.

Welche Fristen muss ich einhalten?

Sie müssen Ihren Antrag innerhalb von 150 Tagen nach dem Bezug von Arbeitslosengeld 1 stellen. Diese Frist ist entscheidend für die Planung Ihrer Selbstständigkeit.

Welche zusätzlichen Fördermöglichkeiten gibt es?

Es bestehen zusätzliche Fördermöglichkeiten wie vergünstigte Kredite und Bürgschaften, spezielle Förderkredite der KfW sowie Zuschüsse für Beratungsleistungen. Darüber hinaus können EXIST-Stipendien für technologieorientierte Gründungen aus Hochschulen beantragt werden.

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